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Stellungnahmen des BDG

Oktober 2025. Stellungnahme: zur geplanten Schließung des Standortes für Angewandte Geologie an der TU Darmstadt

Der BDG Berufsverband Deutscher Geowissenschaftler e. V. vertritt seit mehr als 40 Jahren die Interessen des Berufsstandes der deutschen Geowissenschaftlerinnen und Geowissenschaftler. Der BDG ist damit zentraler Ansprechpartner bei allen berufsständischen Belangen zu den Themen Umwelt, Baugrund, Geoenergie/Geothermie, Rohstoffe und Wasser.

Die geplante Schließung der Angewandten Geowissenschaften an der TU Darmstadt würde zu einem weiteren Engpass von Absolventinnen und Absolventen führen, die im Arbeitsmarkt in Hessen und deutschlandweit dringend benötigt werden - in Ingenieurbüros und Baugrundlaboren, als Freiberufler, in der Industrie sowie in Ämtern und Behörden. Bereits heute haben Arbeitgeber der freien Wirtschaft und des öffentlichen Dienstes Probleme, qualifizierte Absolventinnen und Absolventen zu finden.

Geowissenschaftler sind Experten des genutzten Untergrunds. Sie unterstützen Kommunen und Bauherren bei der Baugrunduntersuchung, Infrastrukturmaßnahmen und dem Ausbau der Geothermie. Sie sanieren Altlastenstandorte, erschließen Grundwasser für den Erhalt von Trinkwasserreservoiren und sind häufig Mitglied in den Ingenieurkammern der Länder.

Mit geowissenschaftlicher Expertise wird die nachhaltige Gewinnung von Bau- und Industrierohstoffen, von kritischen Rohstoffen sowie der sichere Nachbergbau mit der Beseitigung von Bergbaufolgen gewährleistet. Geowissenschaftler erschließen und fördern Energiequellen wie die tiefe Geothermie. Dabei sind gerade die Themen Energie und Rohstoffe Schlüsselelemente der strategischen Unabhängigkeit Deutschlands.

In behördlichen Einrichtungen wie dem Hessischen Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) oder den in den Regierungspräsidien verorteten Bergbehörden, z. B. auch in Darmstadt, bearbeitet unser Berufsstand Genehmigungsverfahren für die Durchführung von Bau- und Erschließungsmaßnahmen und befasst sich mit der geologischen Landesaufnahme.  

 

Daher ist es für den Berufsverband Deutscher Geowissenschaftler e. V. überraschend, dass das Präsidium der Technischen Universität Darmstadt eine Schließung des Instituts für Angewandte Geowissenschaften im FB 11 (Material- und Geowissenschaften) beabsichtigt.

 

Das Institut für Angewandte Geowissenschaften bietet einen für die Ausbildung ingenieurtechnisch orientierter Absolventen entscheidenden angewandten Hochschulstandort. Die geplante Kürzung bedeutet faktisch das Ende dieser angewandt-geowissenschaftlichen Ausbildung in Hessen. Dabei wird geowissenschaftlicher Nachwuchs in Hessen und deutschlandweit dringend benötigt, denn der Bedarf ist bereits höher als das Angebot an Nachwuchskräften. Studierende finden direkt nach ihrem Abschluss eine Anstellung in der Industrie, in Ingenieurbüros und Behörden.

Ohne einen geowissenschaftlich-angewandten Studiengang wird Hessen zukünftig einem eklatanten Mangel an Fachkräften gegenüberstehen, der auch nicht durch Absolventen anderer Standorte aufgefangen werden kann. In der Industrie, in geowissenschaftlichen Ingenieurbüros und in Behörden werden zukünftig Stellen kaum mehr besetzt werden. Diese Situation besteht in gleicher Weise bereits seit einigen Jahren im Saarland.

Dass ein naturwissenschaftlicher Studiengang mit ingenieurwissenschaftlicher Anbindung und einem klaren Berufsbild und Bedarf am Arbeitsmarkt geschlossen werden soll erschließt sich uns nicht und wir fordern Universitätsleitung und Landesregierung auf, die geplante Schießung zu revidieren.

 

Als Berufsverband Deutscher Geowissenschaftler e. V. bieten wir unsere Expertise an, um gemeinsam mit dem Land Hessen, der Technischen Universität Darmstadt und weiteren Beteiligten in Dialog zu treten, um gemeinsam eine zukunftsfähige Strategie für die genannten berufsrelevanten Themen zu entwickeln.


Kontakt:

BDG Berufsverband Deutscher Geowissenschaftler e. V.

Andreas Günther-Plönes (ploenes@geoberuf.de)

Geschäftsführer

Juni 2025. Stellungnahme: Vorschlag zur Änderung des §19 BBodSchV

Bonn (Juni 2025).

In Ergänzung unserer Stellungnahme zur Anwendung der Bundesbodenschutzverordnung und der Ersatzbaustoffverordnung („Mantelverordnung“) schlägt der BDG eine Änderung des §19 der BBodSchV vor. Die Änderungen sind in der linken Spalte der folgenden Tabelle farbig gekennzeichnet.

Textfassung BBodSchV vom 16.07.2021

BDG-Änderungsvorschlag

§19 Allgemeine Anforderungen an die Probennahme

§19 Allgemeine Anforderungen an die Probennahme

(1) Die Probennahme ist von Sachverständigen im Sinne des §18 des Bundes-Bodenschutzgesetzes oder Personen mit vergleichbarer Sachkunde zu entwickeln und zu begründen, zu begleiten und zu dokumentieren. Die Probennahme ist von einer nach DIN EN ISO/IEC 17025 oder DIN EN ISO/IEC 17020 akkreditierten oder nach Regelungen der Länder gemäß §18 Satz 2 des Bundes-Bodenschutzgesetzes notifizierten Untersuchungsstelle durchzuführen.

(1) Die Probennahme ist von Sachverständigen im Sinne des §18 des Bundes-Bodenschutzgesetzes oder Personen mit vergleichbarer Sachkunde zu entwickeln und zu begründen, zu begleiten oder durchzuführen und zu dokumentieren.

Wird die Probennahme nicht von einem Sachverständigen begleitet, muss diese von einer nach DIN EN ISO/IEC 17025 oder DIN EN ISO/IEC 17020 akkreditierten oder nach Regelungen der Länder gemäß §18 Satz 2 des Bundes-Bodenschutzgesetzes notifizierten Untersuchungsstelle durchgeführt werden.

Begründung:

Zur Beurteilung von Böden, insbesondere auf Altstandorten, für die ein grundsätzlicher Altlastenverdacht dokumentiert ist, aber auch bei allen übrigen boden-, bodenluft- und grundwasserbezogenen Untersuchungen, die einen möglichen anthropogenen Schadstoffeintrag klären sollen, ist eine fundierte geowissenschaftliche Bestandsaufnahme zwingend erforderlich.

Auf der Grundlage ausreichender Kenntnisse zum natürlichen Bodenaufbau, zum geologischen Untergrund und zu den hydrogeologischen Verhältnissen können im Rahmen von Bodenuntersuchungen auf den Verdachtsflächen  organoleptisch erkennbare Veränderungen bzw. Schadstoffbeeinträchtigungen erfasst werden.

Auf Basis der wahrgenommenen  Veränderungsmerkmale kann vor Ort eine zielorientierte Probennahme veranlasst werden.

Von Sachverständigen, die im Sinne des Bundes-Bodenschutzgesetzes tätig sind, werden eine geowissenschaftliche Ausbildung (Universitätsabschluss) und eine mehrjährige Praxiserfahrung im Rahmen von Boden- und Standortuntersuchungen zwingend gefordert.

Die Entwicklung eines Probennahmeplans erfolgt durch den Sachverständigen zunächst auf Basis geowissenschaftlicher Kenntnisse des zu untersuchenden Standorts und auf Erkenntnissen der zuvor durchgeführten historischen Erkundung. Dadurch ist der Sachverständige nicht nur prädestiniert, die Probennahme zu entwickeln und zu begleiten, sondern vor allem auch die Probennahme selbst vor Ort durchzuführen und auch Haufwerksbeprobungen vorzunehmen. Dies ist eine bereits seit vielen Jahren ausgeübte Praxis der Probennahme.

Es ist unverantwortlich, zur eigentlichen Probennahme nicht geowissenschaftlich ausgebildete Techniker allein auf Basis eines Probennahmeplans einzusetzen.

Unter Aufsicht des Sachverständigen kann die eigentliche Entnahmetätigkeit von Proben nach entsprechenden Entnahmevorschriften oder -richtlinien auch von akkreditierten oder notifizierten Untersuchungsstellen vorgenommen werden.


Über den Berufsverband Deutscher Geowissenschaftler e.V.

Der BDG Berufsverband Deutscher Geowissenschaftler e. V. vertritt seit mehr als 40 Jahren die Interessen des Berufsstandes der deutschen Geowissenschaftlerinnen und Geowissenschaftler. Der BDG ist damit zentraler Ansprechpartner bei allen berufsständischen Belangen der verschiedenen Geo-Branchen, wie beispielsweise Umwelt, Baugrund, Geothermie, Rohstoffen und Wasser. Derzeit hat der BDG etwa 2.000 Mitglieder, darunter mehr als 150 Firmen und Unternehmen aus allen Bereichen der Geowissenschaften.


Kontakt:

BDG Berufsverband Deutscher Geowissenschaftler e. V.

Andreas Günther-Plönes (ploenes@geoberuf.de)

Geschäftsführer

 

Juni 2025. Stellungnahme: Fast 2 Jahre Mantelverordnung- ein Fazit des BDG

Bonn (Juni 2025). Mit dem Inkrafttreten der Mantelverordnung (umfasst u. a. die
überarbeitete Bundesbodenschutzverordnung, BBodSchV, und die neue
Ersatzbaustoffverordnung, EBV) im August 2023 wurde ein bedeutender Schritt zur
Vereinheitlichung der rechtsverbindlichen und technischen Vorgaben im Grundwasser-
und Bodenschutz sowie im Umgang mit mineralischen Ersatzbaustoffen unternommen.
Ziel ist es, durch klare Standards sowohl den Umweltschutz als auch die
Kreislaufwirtschaft zu stärken und Anforderungen an den Schutz von Boden und
Grundwasser festzulegen. Trotz dieses Fortschritts zeigen sich in der praktischen
Umsetzung Herausforderungen, die insbesondere durch uneinheitliche Anwendung
zwischen den Bundesländern, Schwächen in der Standardisierung der Probenahme und
eine unklare Definition der „vergleichbaren Sachkunde“ bedingt sind. Diese Diskrepanzen
gefährden nicht nur die Qualität der Probenahmen, sondern erschweren auch eine
rechtssichere Anwendung für Gutachter und Behörden.


Die Verordnung schafft erstmalig einen einheitlichen juristischen Rahmen, der sowohl für
die Bau- und Abfallwirtschaft als auch für den Bodenschutz eindeutige Vorgaben bietet.
Dies umfasst Standards für die Analytik, den Einsatz von Mineralischen Ersatzbaustoffen
und die Bewertung von Probenahmeverfahren. Die Integration der LAGA PN 98 als
technische Grundlage bietet dabei eine bewährte Basis für die repräsentative
Charakterisierung von Materialien. Trotz dieser Grundlage gibt es in der Praxis
Herausforderungen, da die Verordnung in einzelnen Bundesländern unterschiedlich
umgesetzt wird. Die LAGA M 20 ist grundsätzlich durch die zum 1. August 2023 in Kraft
getretene Ersatzbaustoffverordnung (EBV) sowie die Neufassung der Bundes-
Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) vom 1.8.2023 abgelöst worden.
Während einige Bundesländer die Ersatzbaustoffverordnung (EBV) vollständig integriert
haben, orientieren sich andere weiterhin an älteren Leitlinien wie der LAGA M 20. Diese
uneinheitliche Anwendung erschwert eine harmonisierte Umsetzung, führt zu fehlender
Verlässlichkeit und verursacht erhöhte Kosten durch doppelte Analytik. Ein zentrales
Problem ist die Standardisierung der Probenahme. Die LAGA PN 98 bietet klare Vorgaben
zur Probenanzahl und -verteilung. Obwohl diese Richtlinien eindeutig formuliert sind, zeigt
sich in der Praxis, dass sie nicht immer konsequent eingehalten werden. Beispielsweise
wird die Entnahme einer einzelnen Probe oft toleriert, obwohl dies die Belastbarkeit der
Ergebnisse mindert und rechtliche Anfechtungen nach sich ziehen kann. Zusätzlich fordert
die Mantelverordnung, dass die Probenahme durch Sachverständige nach §18 BBodSchG
oder Personen mit „vergleichbarer Sachkunde“ entwickelt, begründet, begleitet und
dokumentiert wird (§19 BBodSchV). Die fehlende Definition dieser vergleichbaren
Sachkunde eröffnet Interpretationsspielräume, die eine konforme Umsetzung erschweren.
Dies kann dazu führen, dass die Probenahme vor Gericht nicht anerkannt werden oder
Gutachter im Schadensfall den Schutz durch ihre Haftpflichtversicherung riskieren.

Eine bundesweit einheitliche Umsetzung der Mantelverordnung ist essenziell, um diese
Herausforderungen zu überwinden. Dies könnte durch klarere Abstimmungen zwischen
Bund und Ländern sowie durch Übergangsregelungen erreicht werden, die eine
schrittweise Anpassung ermöglichen. Die LAGA PN 98 ist verbindlich als technischer
Leitfaden in die Mantelverordnung integriert. Die konkreten Vorgaben zur Probenanzahl
und -verteilung sind notwendig, um die Belastbarkeit der Ergebnisse zu sichern und
Unsicherheiten zu minimieren. Um eine konsistente Anwendung zu gewährleisten, müssen
alle Beteiligten, insbesondere die zuständigen Behörden, die Standards konsequent
anwenden und durchsetzen. Dies ist zwar wünschenswert, spiegelt jedoch nicht die Praxis
wider, da die Auftragsvergabe häufig aus rein wirtschaftlichen Gründen erfolgt und dabei
die Vorgaben der LAGA PN 98 vernachlässigt werden.


Zudem sollten Mindestanforderungen an die vergleichbare Sachkunde definiert werden.
Diese können durch anerkannte Weiterbildungen und Qualifikationen, wie den „Beratenden
Geowissenschaftler BDG“, nachgewiesen werden. Ein bundeseinheitlicher
Zertifizierungsprozess, beispielsweise durch den BDG, würde diesen Nachweis
standardisieren und könnte als verbindliches Kriterium für Ausschreibungen und
behördliche Anerkennungen dienen. Dies würde sowohl die Qualität der Probenahmen als
auch der Gutachten erhöhen und die Rechtssicherheit für alle Beteiligten stärken. Eine
Anerkennung der vergleichbaren Sachkunde sollte durch ein behördliches
Notifizierungsverfahren, idealerweise auf regionaler Ebene, erfolgen.


Die Anforderung, dass die Probenahme durch eine akkreditierte bzw. notifizierte
Untersuchungsstelle durchgeführt werden muss, sehen wir kritisch. Diese administrativen
Hürden benachteiligen insbesondere kleinere Geo-Büros, die größtenteils im BDG
organisiert sind. Obwohl diese Büros über die notwendige Fachkompetenz und Expertise
verfügen, fehlen ihnen oft die wirtschaftlichen Ressourcen, um eine Akkreditierung oder
Notifizierung umzusetzen. Wir empfehlen daher, §19 BBodSchV so zu ändern, dass die
Probenahme auch von Sachverständigen gemäß §18 BBodSchG oder Personen mit
„vergleichbarer Sachkunde“ durchgeführt werden kann. Diese Änderung würde nicht nur
die Wettbewerbsfähigkeit kleinerer Büros stärken, sondern auch die Nutzung vorhandener
Fachkompetenz fördern.


Die Mantelverordnung bietet eine solide Grundlage für eine standardisierte Anwendung im
Bodenschutz und im Umgang mit Ersatzbaustoffen, steht jedoch weiterhin vor der
Herausforderung, ihre Ziele praktisch umzusetzen. Eine stärkere Standardisierung der
Probenahme sowie präzisere Regelungen zur Sachkunde sind entscheidend, um eine
rechtlich belastbare und effiziente Umsetzung zu gewährleisten. Zusammenfassend lässt
sich sagen, dass der BDG diesen Prozess durch fundierte und praxisorientierte Vorschläge
aktiv unterstützt, die sowohl die praktische Anwendung als auch die gesetzliche
Absicherung nachhaltig verbessern sollen. Damit knüpft der Verband konsequent an seine
frühere Stellungnahme zur Mantelverordnung aus dem Jahr 2021 an und unterstreicht
seine kontinuierliche Rolle als kompetenter und verlässlicher Partner in der
Weiterentwicklung geowissenschaftlicher Standards.



Über den Berufsverband Deutscher Geowissenschaftler e.V.
Der BDG Berufsverband Deutscher Geowissenschaftler e. V. vertritt seit mehr als 40
Jahren die Interessen des Berufsstandes der deutschen Geowissenschaftlerinnen und
Geowissenschaftler. Der BDG ist damit zentraler Ansprechpartner bei allen
berufsständischen Belangen der verschiedenen Geo-Branchen, wie beispielsweise
Umwelt, Baugrund, Geothermie, Rohstoffen und Wasser. Derzeit hat der BDG etwa 2.000
Mitglieder, darunter mehr als 150 Firmen und Unternehmen aus allen Bereichen der
Geowissenschaften.


Kontakt:
BDG Berufsverband Deutscher Geowissenschaftler e. V.
Andreas Günther-Plönes (ploenes@geoberuf.de)
Geschäftsführer

5. April 2022. Stellungnahme zur möglichen Streichung einer Professur im Bereich Geowissenschaften an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

Die Geowissenschaften gehören zu den Wissenschaften, die Lösungen für die drängenden Herausforderungen der Zukunft entwickeln. Daher ist es für den Berufsverband Deutscher Geowissenschaftler e. V., der 30.000 aktive Geowissenschaftlerinnen und Geowissenschaftler in Deutschland vertritt, überraschend, dass der in der Sitzung des akademischen Senats der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg vom 3. Februar 2022 diskutierte Entwurf der Fortschreibung des Hochschulentwicklungsplanes den Abbau von Professuren, Mitarbeiterstellen und Studienplätzen vorsah.

Hiervon ist auch das Institut für Geowissenschaften und Geographie betroffen. Es handelt sich hierbei um einen weit über die Grenzen Sachsen-Anhalts bekannten geowissenschaftlichen Hochschulstandort, allerdings auch um den kleinsten deutschlandweit und zudem den einzigen dieser Art in Sachsen-Anhalt. Die geplante Kürzung würde das Ende der geowissenschaftlichen Lehre und der Ausbildung des geowissenschaftlichen Nachwuchses in Sachsen-Anhalt bedeuten.

Dabei wird geowissenschaftlicher Nachwuchs in Sachsen-Anhalt dringend benötigt. Absolventen dieses Instituts sind in den unterschiedlichsten Bereichen tätig:

In der Industrie bringen sie ihre Expertise bei der Exploration und dem nachhaltigen Abbau von Rohstoffen ein. Sie beteiligen sich an der Aufarbeitung der Bergbaufolgen sowie an der Erschließung und Nutzung regenerativer Energiequellen, z. B. der Geothermie. Dabei ist gerade das Thema Energie ein Schlüsselelement der strategischen Unabhängigkeit Deutschlands.

In behördlichen Einrichtungen bearbeitet unser Berufsstand Genehmigungsverfahren für die Durchführung von Bau- und Erschließungsmaßnahmen und befasst sich mit der geologischen Landesaufnahme der Bundesländer.

Geowissenschaftliche Ingenieurbüros unterstützen Kommunen und Bauherren bei der Baugrunduntersuchung, ermitteln Daten im Rahmen von Lagerstättenuntersuchungen oder bei Erschließung und Schutz von Trinkwasserreservoiren. Sie untersuchen potenzielle Altlastenstandorte, sanieren diese und tragen damit erheblich zum Erreichen von Klimazielen und Bewahrung unserer Umwelt bei.

Als Ausbildungsstätten vermitteln Universitäten und Forschungseinrichtungen die für die genannten Arbeitsbereiche benötigten wissenschaftlichen und technischen Grundlagen, wie z. B. Kenntnisse zur Geologie in den Regionen, Kenntnisse der physikalischen und chemischen Eigenschaften von Gesteinen, zur Anwendung von Analysemethoden sowie zur Planung und Durchführung von Projekten. Ergänzend vertiefen sie im Rahmen von Forschungsvorhaben das Wissen und das Verständnis der Vorgänge, die unsere Erde formen und leiten daraus Maßnahmen zur Lösung aktueller und zukünftiger Problemstellungen ab.

Häufig ist eine Zusammenarbeit aller geowissenschaftlichen Arbeitsbereiche erforderlich, z. B. bei der Suche und Einrichtung eines Endlagers für radioaktive Reststoffe, bei der nachhaltigen Gewinnung von Rohstoffen oder bei der Bekämpfung der Folgen des Klimawandels.

In Sachsen-Anhalt suchen Unternehmen dringend nach jungen Geowissenschaftlerinnen und Geowissenschaftlern; Studierende finden direkt nach ihrem Abschluss eine Anstellung in der Region.

Ohne einen geowissenschaftlichen Studiengang wird Sachsen-Anhalt zukünftig einem eklatanten Mangel an Fachkräften aus diesem Bereich gegenüberstehen, der auch nicht durch Absolventen anderer Standorte aufgefangen werden kann. In der Industrie, in geowissenschaftlichen Ingenieurbüros und in Behörden werden zukünftig Stellen nicht mehr besetzt werden. Die Bau- und Infrastrukturindustrie werden in ihrer Arbeit somit erheblich eingeschränkt. Diese Situation besteht in gleicher Weise bereits seit einigen Jahren im Saarland.

Als Berufsverband Deutscher Geowissenschaftler e. V. bieten wir unsere Expertise an, um gemeinsam mit dem Land Sachsen-Anhalt, der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg und weiteren Beteiligten in Dialog zu treten, um gemeinsam eine zukunftsfähige Strategie für die genannten berufsrelevanten Themen zu entwickeln.

 

9. März 2022. Stellungnahme zum Ukraine-Krieg

Der BDG Berufsverband Deutscher Geowissenschaftler e.V. verurteilt die russische Invasion in der Ukraine auf das Schärfste. „Unsere Mitglieder verfügen über vielfältige persönliche, berufliche und wissenschaftliche Kontakte in beide Länder und sind schockiert über das unermessliche Leid und die Zerstörungen, die der völkerrechtswidrige Krieg der ukrainischen Bevölkerung bringt“, so EurGeol Andreas Hagedorn, Erster Vorsitzender des BDG. „Wir fordern ein sofortiges Ende der Kampfhandlungen und hoffen auf eine Rückkehr zu einem friedlichen Miteinander, das den Menschen eine sichere Zukunft und die Entwicklung guter nachbarschaftlicher Beziehungen dauerhaft gewährleistet.“

Der BDG vertritt seit 1984 die Interessen  der  Geowissenschaftlerinnen und Geowissenschaftler in Deutschland.

 

24. August 2021. Stellungnahme zur Flutkatastrophe

Die Flutkatastrophe, die in Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und anderen Orten in Deutschland erhebliche Schäden an Mensch, Gebäuden und Infrastruktur hervorgerufen hat, zeigt wieder einmal überdeutlich, wie sehr geowissenschaftlicher Sachverstand gebraucht wird, um die Bevölkerung vor derartigen Naturkatastrophen besser zu schützen. Digitale Geländemodelle, Bodenkarten, geologische Karten bzw. Informationssysteme sind alle vorhanden. Sie müssen von den Entscheidungsträgern nur genutzt, bedarfsgerecht angepasst und frühzeitig berücksichtigt werden, um gefährdete Bereiche oder Gebäude zu identifizieren.

Geowissenschaftlicher Sachverstand ist schon bei der Raumentwicklungs- und Flächennutzungsplanung notwendig, um beispielsweise Gefährdungen vor Hangrutschungen, Bodenbewegungen, mögliche Überflutungsgebiete oder Undichtigkeiten an Staumauern und Deichen zu erkennen und Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Dieser Sachverstand ist in den Geologischen Diensten der Länder und in geologischen Beratungsbüros vorhanden. Die wissenschaftlichen Aspekte decken die einschlägigen Hochschulinstitute ab. Der BDG fordert alle Entscheidungsträger auf allen politischen Ebenen auf, sich permanent der vorhandenen Expertise zu bedienen, um Flutkatastrophen und andere, dem Klimawandel zuzuschreibende extreme Ereignisse möglichst erst gar nicht entstehen zu lassen bzw. deren Auswirkungen so gering wie möglich zu halten und die Bevölkerung zu schützen.

 

17. Februar 2021. Erneute Stellungnahme zur Mantelverordnung für Ersatzbaustoffe und Bodenschutz

Der BDG hat sich erneut an der Verbändeanhörung zur Mantelverordnung (MantelV) für Ersatzbaustoffe und Bodenschutz beteiligt. In seiner Stellungnahme begrüßt der BDG ausdrücklich die bundesweite Harmonisierung des Rechtsrahmens sowie die Schaffung eines bundeseinheitlichen Standards für die Verwertung mineralischer Abfälle. Insbesondere der Kompromiss einer fünfjährigen Übergangsfrist gem. § 28, Abs. 2 BBodSchV hinsichtlich der Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 170 oder DIN EN ISO/IEC 17020 bzw. einer Notifizierung nach Regelungen der Länder für die Probenahme von Böden und Materialien stellt aus Sicht des BDG einen gangbaren und vor allem praxistauglichen Weg dar. Die verlängerte Übergangsfrist bietet allen beteiligten Parteien ausreichend Zeit, um sich dem Regime anzupassen.

Die vollständige Stellungnahme finden Sie hier.

 

20. Januar 2021. Stellungnahme zur Streichung der W2-Professur Quartärgeologie an der Leibniz Universität Hannover

Durch die von der Landesregierung Niedersachsens auferlegten Sparzwänge sollen in den kommenden Jahren an der Leibniz Universität Hannover 22 Professuren dauerhaft gestrichen werden. Davon betroffen ist auch die zum 31.03.2026 auslaufende W2-Professur für Quartärgeologie am Institut für Geologie. Der BDG nimmt dazu gemeinsam mit der Deutschen Quartärvereinigung (DEUQUA) e.V. und dem Geowissenschaftlichen Studentischen Erfahrungs- und Interessensnetzwerk (GeStEIN) e. V. kritisch Stellung.

Die vollständige Stellungnahme finden Sie hier.

 

30. Oktober 2020. Stellungnahme zur Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie im Rahmen der Online-Konsulation des Deutschen Nachhaltigkeitsrates

Der BDG stimmt grundsätzlich mit der Einschätzung des Nachhaltigkeitsrats überein, dass es einer massiven Intensivierung der Bemühungen und damit zwingend verbundenen, konkreten Maßnahmen zur Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele bedarf. Der BDG begrüßt daher ausdrücklich die ersten Empfehlungen des Nachhaltigkeitsrates als Basis für die weitere Entwicklung. In seiner Stellungnahme macht der BDG auf wichtige Themenfelder sowie zusätzliche Handlungsbedarfe aufmerksam, die aus seiner fachlichen Sicht im Rahmen der Nachhaltigkeitsstrategie Berücksichtigung finden sollten.

Die vollständige Stellungnahme finden Sie hier.

 

Juni 2020. Diskussionspapier zu den Herausforderungen der universitären Ausbildung im Bereich der Erdsystemwissenschaften in Deutschland

Angesichts der drängenden globalen Herausforderungen wie beispielsweise des fortschreitenden Klimawandels, konkurrierender Landnutzung oder der Sicherung von Rohstoff- und Trinkwasserversorgung ist zu erwarten, dass der gesamte Bereich der Erdsystemwissenschaften eine zunehmend wichtige Rolle für unsere Gesellschaft spielen wird. Die große Resonanz der Nachhaltigkeits- und Klimawandelthematik in der Gesellschaft spiegelt sich jedoch nicht in den Studienanfängerzahlen der Erdsystemwissenschaften und ihrer Disziplinen wider. Um die aktuellen Entwicklungen in der universitären Bildung einzuordnen, möchten die Senatskommission für Erdsystemforschung der Deutschen Forschungsgemeinschaft und der Berufsverband Deutscher Geowissenschaftler e. V. den Themenkomplex der universitären Ausbildung gemeinsam aufgreifen, die Trends der letzten Dekade beleuchten und die zukünftigen Herausforderungen sowie die zum Teil gegenläufigen Anforderungen aus wissenschaftlicher und berufsständischer Sicht aufzeigen.

Den vollständigen Beitrag finden Sie hier. 

12. Juni 2020. Stellungnahme zum Kabinettsentwurf der Mantelverordnung (MantelV)

Aus Sicht des BDG ist es positiv zu bewerten, dass erstmalig bundeseinheitliche Standards für die Verwertung mineralischer Abfälle geschaffen werden, um die oftmals heterogenen länderspezifischen Regelungen abzulösen. Wir unterstützen das Bestreben, bundesweit einheitlich hohe Qualitätsstandards, besonders im Bereich der Probenahme von Böden und Materialien, zu etablieren. Allerdings sehen wir speziell bei den geplanten Regelungen zur Probenahme noch dringenden Korrekturbedarf, um diese praxistauglich auszugestalten und unverhältnismäßige Preissteigerungen sowie Entsorgungsengpässe zu verhindern.

Die vollständige Stellungnahme des BDG finden Sie hier.

10. September 2019. Stellungnahme zum Referentenentwurf des Geologiedatengesetzes (GeolDG)

Der BDG begrüßt die Initiative des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi), die rechtlichen Rahmenbedingungen zur Verfügbarkeit von geologischen Daten an die gewandelten Erfordernisse anzupassen. Die an Bedeutung gewinnende Aufsuchung und langfristige Sicherung von heimischen Rohstoffvorkommen, die Bewertung von Georisiken, Entwicklung von Planungsgrundlagen zur umweltverträglichen Nutzung des Untergrundes sowie die aktuell laufende Suche nach einem Endlagerstandort für hochradioaktiven Abfall setzen umfassende Kenntnis des Untergrundes seitens der Behörden voraus. Dazu ist die Verfügbarkeit relevanter Geo-Daten eine Grundvoraussetzung. Die Erneuerung und Anpassung des vorkonstitutionellen Lagerstättengesetzes durch den vorliegenden Entwurf des GeolDG wird somit aus Sicht des BDG ausdrücklich begrüßt.

Der vorliegende Referentenentwurf des GeolDG ist eine wichtige Grundvoraussetzung, um den Landes- und Bundesbehörden die notwendigen Informationen zur bestmöglichen Erfüllung ihrer Aufgaben bereit zu stellen. Obwohl dieser Zweck zweifelsohne von übergeordnetem öffentlichem Interesse ist, so ist dennoch von großer Bedeutung, den vom GeolDG direkt betroffenen Unternehmen, durch praxistaugliche Lösungen eine möglichst niederschwellige und einheitliche Übermittlung der im GeolDG definierten Geo-Daten zu ermöglichen. Diese sichert einen reibungslosen Vollzug sowie langfristige Rechtssicherheit. Aus Sicht des BDG besteht diesbezüglich in einigen Punkten zusätzlicher Klärungsbedarf, der im Folgenden erläutert werden soll.

Die vollständige Stellungnahme des BDG finden Sie hier

Juli 2018. Stellungnahme zur erforderlichen Betreuung bei Exkursionen und Praktika

Exkursionen, Kartierungen und Geländepraktika sind integrale Bestandteile eines Studiums der Geologischen Wissenschaften. Der Aufenthalt im Gelände dient der angeleiteten und eigenständigen Anwendung von praktischen Methoden zur Bearbeitung spezifischer Fragestellungen im Gelände. Sicherheitsaspekte müssen hierbei Berücksichtigung finden.

Bei Kartierungen in schwierigem Gelände z.B. Hochgebirge empfiehlt der Berufsverband Deutscher Geowissenschaftler (BDG) daher aus Sicherheitsgründen einen Betreuungsschlüssel von 1:8. Dasselbe gilt auch für Laborkurse an sehr empfindlichen Großgeräten, die nur in kleinen, händelbaren Gruppen ausgeführt werden sollen.

Ausschuss Hochschulen und Forschungseinrichtungen, Juli 2018