BERUFSREGELN FÜR BERATEND TÄTIGE FREIBERUFLER
Die Berufsregeln wurden 2001 vom BDG-Ausschuss „Freiberufler und Geobüros“ entwickelt. Für Geowissenschaftlerinnen und Geowissenschaftler, die sich zum „Beratenden Geowissenschaftler BDG“ zertifizieren lassen, sind diese Regeln verbindlich.
1. Unabhängigkeit
Die Freiberuflerinnen und Freiberufler im BDG sind selbständige und unabhängige Beraterinnen und Berater, Planerinnen und Planer.
Sie wahren die Interessen ihrer Auftraggeber und informieren diese, wenn sie mit Ausführungs- oder Lieferfirmen geschäftlich, z. B. über Lizenzverträge oder Geschäftsbeteiligungen, verbunden sind oder Interessenskonflikte denkbar sind.
Sie nehmen für sich bei ihrer Beratungstätigkeit keine Provisionen, Rabatte oder ähnliche Vergünstigungen und benennen Kooperationspartnerinnen und -partner sowie Subunternehmer.
2. Integrität
Sie sind integer, fördern das Ansehen ihres Berufsstandes und verstoßen nicht gegen gesetzliche oder vertragliche Verpflichtungen.
3. Kompetenz
Sie übernehmen von Auftraggebenden, als Beraterinnen und Berater deren Vertrauens, nur Aufträge, die sie auf Grund ihrer Erfahrungen, qualifizierten Mitarbeitenden und technischer Ausstattung erfolgreich bearbeiten können. Sie sind gewissenhaft und streben eine hohe Qualität ihrer Beratung und durch besondere bürointerne Strukturen eine hohe Qualitätssicherheit an.
4. Fortbildung
Sie und ihre Mitarbeitenden nehmen an externen und firmeninternen Fortbildungs- oder Vortragsveranstaltungen teil und halten sich durch Fachliteratur auf dem aktuellen Wissensstand.
5. Lösungsoptimierung
Ihr Beratungs- oder Planungsziel sind ausschließlich sachliche Lösungen, die
- auf dem Stand gesicherter wissenschaftlicher Erkenntnisse beruhen,
- sicher und umweltschonend,
- technisch, naturwissenschaftlich und
- wirtschaftlich optimiert sind.
6. Sachlichkeit
Sie präsentieren ihr Unternehmen korrekt und ausschließlich durch sachliche Informationen. Angaben über Qualifikation und Erfahrung der Inhabenden und Mitarbeitenden, Anzahl der Mitarbeitenden, technische Ausstattung, Tätigkeitsbereiche, Umsätze und Sonstiges entsprechen dem derzeitigen Stand; auch Angaben über andere Personen und Institutionen sind sachlich. Ihre Aussagen und Feststellungen sind objektiv und unparteiisch.
7. Verschwiegenheit
Sie geben private, betriebliche oder geschäftliche Informationen über Projekte sowie über ihre Auftraggebenden, die sie im Rahmen ihrer Beratung erfahren, nur mit Zustimmung des Auftraggebenden an Dritte weiter.
8. Angemessenheit von Leistung und Honorar
Sie vereinbaren Honorare, die von Art und Umfang der von ihnen zu erbringenden Leistungen angemessen sind. Honorar-Basis ist, soweit anwendbar, die jeweils aktuelle Fassung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Sie befürworten Leistungswettbewerbe und keine Preiswettbewerbe.
9. Versicherungsschutz und Haftung
Sie haben eine mindestens den Forderungen der „Richtlinie für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes" (RBBau) genügende Berufshaftpflichtversicherung und haften nach Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB).
10. Berufsverband
Sie sind berufsständisch durch den BDG Berufsverband Deutscher Geowissenschaftler e. V., Bonn, vertreten, unterrichten ihre Mitarbeitenden über die Berufsregeln und verpflichten sich, diese zu befolgen.